Informationen zum EBZ-Bildungsbetrieb Mai/Juni 2021
Sehr geehrte Fachkollegen, sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
gemäß Allgemeinverfügung zur „Ausnahme von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes“ vom 10. Mai 2021 (Az.: 15-5012/172/19) sowie ansonsten nach den geltenden bundes- und landesrechtlichen Corona-Infektionsschutzbestimmungen ist ein eingeschränkter EBZ-Bildungsbetrieb im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung mit den fortgeschriebenen AHA-L Hygieneregeln sowie angepassten Testpflichten (2x wöchentlich) möglich.
Die Sächsische Regierung hat zudem per 18. Mai 2021 mit Wirkung per Samstag, den 22. Mai 2021 die Regelungen bei Tests an das Bundesrecht angepasst (vgl. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/251669?version=2.). Um die Testpflicht bei zugelassenen Angeboten zu erfüllen, sind demnach zulässig:
1. Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Teststellen und -zentren).
2. Ein mitgebrachter zugelassener Selbsttest vor Ort durchgeführt unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (z. B. Frisör). Der negative Selbsttest ist nur vor Ort gültig.
3. Ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch fachkundiges Personal oder unter Aufsicht. „Neben einer Qualifikation durch einen entsprechenden Lehrgang sind für die Aufsichtsfunktion auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Selbsttests ausreichend. Die im Rahmen dieser betrieblichen Testung ausgestellten Nachweise zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote“. Nachweislich Genesene (mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate her) und abschließend Geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung) sind von der Testpflicht befreit.
Um ein überschaubares und nachvollziehbares Verfahren zu erhalten, wird für das EBZ e. V. festgelegt und werden alle entsprechend vor Maßnahmebeginn informiert, dass alle Teilnehmer einen Testnachweis in Papierform (mindestens Selbsttest) zum Lehrgangsbeginn mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Zudem sind zum Lehrgang mindestens zwei (!) zugelassene Test-Kits mitzubringen. Diese sind grundsätzlich vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testangebotspflicht bei betrieblicher bzw. betrieblich veranlasster Präsenz mit Kontaktmöglichkeit bereit zu stellen. Vom EBZ e. V. werden grundsätzlich keine Tests kostenfrei bereit gestellt. Analog zur schulischen Verfahrensweise werden die von den jeweiligen Teilnehmern selbst mitgebrachten Selbsttests zur Selbsttestung unter Aufsicht von EBZ-Mitarbeitern gleich zu Beginn des Lehrgangs und zur Lehrgangsmitte bzw. zum Beginn des dritten Lehrgangstages verwendet und das Ergebnis dokumentiert.
Ohne zweimalige Testung bzw. je tagesaktuelle anerkannte Testnachweise und also Testbereitschaft am 1. und 3. Tag ist eine Teilnahme an den prüfungsrelevanten Aus-, Fort- und Weiterbildungen in unserer Bildungseinrichtung (EBZ e. V., Scharfenberger Straße 66, 01139 Dresden und Außenstelle Bautzen, Albert-Schweitzer-Straße 1d, 02625 Bautzen) nicht möglich.
Ebenso muss sich der Teilnehmer bei einer Positivtestung umgehend separieren/in Quarantäne begeben und kann nicht am Lehrgang teilnehmen. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Mitarbeiter des EBZ e. V.!